Wann werden Plastiktüten verboten?
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Tragetaschen in vielen verschiedenen Größen, Formen und Farben sind zur Zeit aus dem Alltag nicht wegzudenken. Bei Einkäufen aller Art sind sie das gängige Mittel, um Kleidung, Nahrungsmittel und andere Produkte von der Kasse bis nach Hause zu transportieren. Demzufolge sind Tragetaschen, Beutel und Tüten ein effektives Werbemittel mit großer Reichweite. Als solches gehören sie zu einer gut durchdachten Crossmedia-Werbekampagne vieler Firmen und Marken. Neben einem cleveren Design kommt es dabei besonders auf das Material an. Denn bei der Auswahl zwischen Plastik, Papier und Stoff spielt die Umwelt eine entscheidende Rolle. Einige Plastik Varianten gehören per Gesetz bald gänzlich der Vergangenheit an.
Welche Plastiktüten sind von einem Verbot betroffen?
Für Händler und Verbraucher interessant ist, dass erst einmal kein generelles Verbot aller Arten von Plastiktüten bevorsteht. Vielmehr findet hierfür eine Unterscheidung beziehungsweise Eingrenzung statt. Betroffen sind Einweg-Plastiktüten mit Wandstärken zwischen 15 und 50 Mikrometern. In diesen Bereich fallen etwa die bisher üblichen Beutel aus Plastik, welche es zum Beispiel an der Supermarktkasse gibt. Diese und ähnliche werden also künftig nicht mehr erhältlich sein. Ebenfalls vom Verbot betroffen sind sogenannte Bioplastiktüten. Bei diesen stammt der Kunststoff aus Pflanzen wie Zucker, Kartoffeln oder Mais, was das „Bio“ in der Namensgebung begründet. Solche Varianten sind aufgrund des Einsatzes von Pestiziden und Monokulturen gleichermaßen umweltschädlich. Von diesen Arten von Plastikbeutel abgesehen, werden sehr dünne und leichte Kunststofftüten, sogenannte Hemdchenbeutel, trotz nur einmaligen Gebrauchs weiterhin erlaubt sein. Diese Ausnahme gilt, wenn jene Beutel mit unter 15 Mikrometer Wandstärke aus hygienischen Gründen nötig sind oder aber als „Verpackung“ für Lebensmittel fungieren.
Ab wann beginnt das Verbot?
Der Beschluss des dafür geltenden Gesetzes geschah zum Ende des Jahres 2020. In Kraft getreten ist es dann am 09.02.2021 und setzt das Datum für den Beginn des Verbotes auf den 1. Januar 2022. Folglich dürfen ab diesem Tag keine der genannten Plastiktüten mehr im Handel verfügbar sein, weder kostenpflichtig noch kostenfrei. Für Verstöße gegen dieses Verbot sieht das Gesetz sogar Strafen vor. Händler, die ab 2022 weiterhin Einweg-Plastiktüten mit 15 bis 50 Mikrometer Wandstärke anbieten, haben bis zu 100.000 Euro als Strafzahlung zu erwarten. Eine eventuelle Vergabe von Restbeständen, sei es auch gratis als Service für die Kunden, lohnt sich also keineswegs und birgt ein hohes Risiko.
Ist das Verbot nah an der momentanen Praxis?
Im Jahr 2016 trat eine freiwillige Vereinbarung mit dem Handel in Deutschland in Kraft. Entsprechend dieser Vereinbarung wurden Plastiktüten, wie sie an der Supermarktkasse zu finden sind, nur noch entgeltlich, meist gegen zweistellige Cent-Beträge, an Kunden abgegeben. Um die Entwicklung des Verbrauchs benennen zu können, hatte sich der Handel außerdem verpflichtet, ein unabhängiges Marktforschungsinstitut den Erwerb und Verbrauch von jenen Plastiktüten beobachten und jährlich analysieren zu lassen. Über die Jahre ging daraus hervor, dass der Gebrauch der genannten Plastikbeutel und Tüten um rund zwei Drittel zurückgegangen ist und auch momentan weiterhin zurückgeht. Der Bund will diese Entwicklung final und konsequent fortsetzen, indem nun 2022 das Verbot besteht. Damit sollen schließlich auch jene Händler miteinbezogen werden, die sich bisher nicht an der freiwilligen Vereinbarung beteiligt hatten. Im Übrigen ging aus den Marktforschungsberichten auch hervor, dass der Verbrauch an Tragetaschen aus Papier seit Beginn der Vereinbarung zwar deutlich stieg, jedoch keineswegs das Maß erreichte, wie der Plastiktüten-Verbrauch zurückging. Eine Schlussfolgerung daraus wäre, dass einerseits Kunden zunehmend auf Mehrweg-Alternativen setzen, um ihre Einkäufe zu transportieren. Andererseits deutet die Beobachtung auch daraufhin, dass Papiertüten nicht unbedingt die optimale Alternative zu Plastik sind.
Wird es also weniger Müll geben?
Kritiker des Verbots führen oft an, dass Plastiktüten nur einen verschwindend geringen Prozentsatz unter all den Arten von Kunststoff-Produkten ausmachen und demzufolge das Verbot keinen merklichen Effekt im Sinne von Umweltschutz und Ressourceneinsparung hat. Das Bundesministerium für Umwelt führt dagegen an, dass Plastiktüten geradezu als Symbol für Ressourcenverschwendung einer Wegwerfkultur gelten. Statistisch gesehen würde eine Plastiktüte nach Erwerb gerade einmal 20 Minuten lang genutzt, ehe sie weggeworfen wird. Außerdem gelangt sogar nur ein Teil davon korrekterweise in der gelben Tonne. Vielfach landen Tragetaschen aus Plastik stattdessen in der Umwelt und verbleiben dort Jahrzehnte. Ein Verbot von Plastiktüten geschieht also im Sinne des kollektiven Bewusstseins und soll so auch dazu führen, dass die Menschen bewusst weniger Müll produzieren. Die Wahrnehmung und Unterscheidung der Begriffe Einweg und Mehrweg ist dabei ein wichtiger Teil.
Mehrweg-Produkte die beste Alternative
Wie bereits erwähnt sind insbesondere Papiertüten momentan und sicher auch in naher Zukunft eine gängige Alternative zu Plastiktüten. Schon das Material selbst vermittelt Verbrauchern einen Eindruck von Umweltverträglichkeit. Allerdings weisen die Tüten und Taschen unter Umständen gar eine noch schlechtere Ökobilanz auf als die bisherigen Plastiktüten. Das gilt etwa dann, wenn es sich nicht um Recyclingmaterial handelt, wofür Papier eigentlich prädestiniert ist, und insbesondere, wenn die Papiertüte nach einmaligem Gebrauch schon achtlos weggeworfen wird. Wer also das Verbot von Plastiktüten 2022 tatsächlich nutzen und in dessen Sinne sinnvolle Alternativen anbieten möchte, setzt idealerweise auf recycelbares Material und Tragetaschen, -tüten und -beutel, welche eindeutig mehrfach verwendbar sind. Das können dann durchaus auch Mehrweg-Taschen aus Plastik oder Polyester sein. Generell gilt: je öfter eine Tragetasche verwendet wird, desto umweltfreundlicher ist sie und der Unterschied zu einem laut Statistik gerade einmal 20 Minuten lang benutztem Plastikbeutel fällt umso größer aus.
Andere Verbote von Einweg-Plastik
Das kommende Verbot von Einweg-Plastiktüten ab 2022 gehört im Übrigen zu einer umfangreichen Strategie der Nachhaltigkeit von EU und Deutschland zur Vermeidung von Plastikmüll. Auch für andere Produkte aus Einweg-Plastik gilt in Kürze ein Verbot in allen EU-Mitgliedsstaaten. Tatsächlich werden schon ab Juli 2021 eine Reihe von Einmalprodukten nicht mehr im Umlauf sein:
- Plastikgeschirr und Plastikbesteck
- Trinkhalme oder „Strohhalme“
- Polystyrol- beziehungsweise Styroporverpackungen für Speisen und Getränke
- Wattestäbchen, Rührstäbchen und „Ballon-Stäbe“
Für all diese Gegenstände gibt es bereits Mehrweg-Produkte als handelsübliche Alternativen, sodass ein Umstieg leicht fallen sollte. Das heißt also, auch der Verzicht auf Plastiktüten dürfte für Verbraucher schließlich keine Hürde darstellen, sondern schlicht eine Sache des zeitgemäßen Bewusstseins sein.