Den eigenen Betrieb zum Ausbildungsbetrieb werden zu lassen, ist eine hervorragende Möglichkeit sich Nachwuchs für das eigene Unternehmen ins Haus zu holen. Zudem eröffnen Sie Jugendlichen neue Perspektiven. Um überhaupt ausbilden zu dürfen, muss Ihr Ladengeschäft allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Welche das im Detail sind und worauf Sie achten müssen, erklären wir Ihnen in folgendem Beitrag.
- eine Ausbildereignungsprüfung absolviert haben
- die notwendigen Kenntnisse für die Ausbildung vorweisen können
- einen „AdA“-Schein besitzen
In kleinen Einzelhandelsbetrieben sind häufig Facharbeiter, die eine Ausbildereignungsprüfung absolviert haben, für die Ausbildung der Azubis zuständig. Doch auch Mitarbeiter, die den Beruf nicht erlernt haben, dafür aber langjährige Erfahrung nachweisen können, dürfen nach einer „fachlichen Zuerkennung“ die Ausbildung der Auszubildenden übernehmen. Die für Sie zuständige IHK hilft Ihnen im Übrigen jederzeit gern dabei, Ihre betriebliche Eignung zu überprüfen und unterstützt Sie dabei tatkräftig.
Tipp:
Sollten Sie einen kleinen Teil der notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten oder Kenntnisse innerhalb Ihres Betriebes abdecken können, haben Sie ggf. die Möglichkeit, bestimmte Inhalte in Kooperation mit weiteren Unternehmen zu vermitteln.
- Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb und Ihre Mitarbeiter geeignet sind
- Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer
- Die IHK prüft mit Ihnen gemeinsam die Eignung und unterstützt Sie in allen Fragen
Denn auf mittlere Sicht schafft ein Ausbildungsbetrieb bedeutend mehr Erträge als Kosten. Der Einzelhandel ist regulär voll ausgestattet. So fallen für einen neuen Azubi lediglich die monatliche Ausbildungsvergütung, Kosten für das Prüfungsmaterial und ggf. Kosten für die Verbundausbildung an.
Den auf Sie zukommenden Bruttokosten stehen allerdings Erträge gegenüber, die von den Azubis in der Regel wenige Monate nach ihrer Einstellung wieder erwirtschaftet werden. Außerdem entfallen auf lange Sicht hohe Personalbeschaffungskosten, die pro neuem Mitarbeiter zwischen 500 und 2500 Euro betragen können.
Ratgeber
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Die Ausbildung von Jugendlichen darf zum Beispiel nur dann begonnen werden, wenn diese sich innerhalb von 14 Monaten (vor Beginn der Ausbildung) ärztlich untersucht haben lassen und eine entsprechende Bescheinigung „Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“ vorliegt. Diese Bescheinigung muss im Nachhinein mit dem Ausbildungsvertrag bei der IHK eingereicht werden. Ein Jahr nach Beschäftigungsbeginn ist eine weitere Untersuchung fällig. Diese ist kostenlos und die entsprechenden Berechtigungsscheine erhalten Sie bei Ihren Orts- und Gemeindeämtern.
Zudem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht länger als 8 Stunden täglich, also 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Junge Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 48 Stunden in der Woche arbeiten, das allerdings auch nur in Ausnahmefällen. Während der dualen Ausbildung gilt: Nach einer Unterrichtszeit von mehr als fünf Unterrichtsstunden an einem Schultag, ist der Jugendliche für den Rest des Tages von der betrieblichen Ausbildung freizustellen.
Um zusätzlich auf Ihren Betrieb aufmerksam zu machen und um qualifiziertes Personal finden zu können, sollten Sie Ihr Stellenangebot auf Jobbörsen bzw. Ausbildungsbörsen im Internet veröffentlichen. Alternativ eignet sich eine Annonce in der Lokalzeitung oder eine Mitteilung an das ansässige Arbeitsamt, welches Ihre Ausschreibung veröffentlicht. Auch die Mund-zu-Mund-Propaganda im eigenen Freundes- und Verwandtenkreis sollten Sie nicht unterschätzen.
Tipp
Die Mitteilung an das Amt gewährt Ihnen einen großen Vorteil. Lassen Sie Ihre Stelle über das zuständige Arbeitsamt ausschreiben, können Sie eine Vorauswahl treffen lassen. Das bedeutet, dass Ihr zuständiger Ansprechpartner im Vorfeld alle Bewerbungen aussortiert, die Ihren Anforderungen nicht entsprechen. Es werden also nur die Bewerbungen an Sie weitergeleitet, die Ihnen zusagen könnten. Das ist eine Zeitersparnis, die Sie nicht unterschätzen sollten.
Ein Beispiel:
Sie wünschen sich einen Auszubildenden mit folgenden Kompetenzen
- Abschlussart: mindestens Realschule
- Wichtige Noten: Mathe 3, Deutsch 2
- Weitere Anforderungen: Alter mindestens 18
Sämtliche Bewerbungen, die nur einer der geforderten Eigenschaften nicht entsprechen, werden für Sie von vornherein aussortiert. Bedenken Sie aber im Vorfeld, dass Ihnen gute Kräfte entgehen könnten, nur weil Sie im letzten Schuljahr vielleicht die ein oder andere Mathearbeit verhauen haben, die thematisch absolut nichts mit der Einzelhandelsbranche zu tun hat.
Fazit
Die Gründe, die dafür sprechen, seinen Betrieb in einen Ausbildungsbetrieb umzuwandeln sind vielfältig und der Weg dahin ist überhaupt nicht schwer. Die meisten Einzelhandelsbetriebe bringen schon von vornherein die notwendigen Voraussetzungen mit. Alles, was Sie tatsächlich tun müssen, ist Ihre zuständige IHK zu informieren. Sollten Sie tatsächlich nachrüsten müssen, berät diese Sie auch unfangreich über entsprechende Möglichkeiten zur Umsetzung.
Häufige Fragen
Hier werden die Auszubildenden in verschiedenen Bereichen des Einzelhandels, wie Kundenberatung, Warenpräsentation und Verkaufsförderung, ausgebildet.
Dazu zählen in der Regel eine ausreichende Betriebsgröße, fachlich qualifizierte Ausbilder, eine geeignete Lernumgebung sowie die Bereitschaft, das vorgegebene Ausbildungsprogramm umzusetzen.
Sie werden in der Kundenberatung geschult, lernen den Umgang mit Warenwirtschaftssystemen und eignen sich Verkaufstechniken an.
Dazu gehören praxisnahe Erfahrungen im Verkauf, die Möglichkeit, Kundenkontakte zu knüpfen, ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Kenntnissen im Einzelhandelsbereich zu erlernen und die Chance auf Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung.
Zudem kann die Ausbildung als solide Grundlage für weitere Karriereschritte dienen. Bitte beachten Sie, dass die genauen Bestimmungen und Anforderungen je nach Land und Region variieren können.
Es ist ratsam, sich bei den entsprechenden zuständigen Stellen oder Kammern über aktuelle Informationen zu informieren.