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Im Einzelhandel gibt es einige rechtliche Stolperfallen und Fragen, die immer wieder auftauchen. Halten Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften, kann das teure Abmahnungen zur Folge haben. Im schlimmsten Fall müssen Sie Insolvenz anmelden. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir für Sie einen rechtlichen Leitfaden zusammengefasst, der die häufigsten rechtlichen Fehler verdeutlicht.

Die häufigsten rechtlichen Stolperfallen im stationären Einzelhandel


Finden Sie hier die wichtigsten 5 Bereiche, bei denen Einzelhändler gesetzeswidriges handeln vermeiden können.

Rechtliche Stolperfalle 1: Ware im Schaufenster

Es macht Sinn seine Waren ansprechend im Schaufenster zu drapieren. Allerdings sollte stets darauf geachtet werden, dass der Einzelhandel sämtliche Waren mit Preisen ausgezeichnet werden. Anderenfalls begehen Sie einen rechtlichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Nebenbei verstoßen Einzelhändler bei der Präsentation von nicht ausgezeichneter Ware gegen das Gesetz: gegen den unlauteren Wettbewerb.

➤ Um teure Abmahnungen zu umgehen, versichern Sie sich, dass jedes einzelne Stück ausgezeichnet ist.

Tipp

Dekorationsartikel, damit Sie Ihre Schaufenstergestaltung optimal durchführen und verkaufen die Artikel nicht an Ihre Kundschaft. Aus diesem Grund gilt diese gesetzliche Regelung hier natürlich nicht.

Rechtliche Stolperfalle 2: Sonderveranstaltungen

Sonderveranstaltungen dürfen rein rechtlich vom Einzelhandel durchgeführt werden, sofern sie nicht irreführend sind. Zudem dürfen sie nicht in übertriebener Art und Weise anlocken. Welche Veranstaltungen zu den rechtlich zulässigen Sonderveranstaltungen zählen, möchten wir Ihnen anhand der folgenden Liste näherbringen.

Zulässig sind beispielsweise:

  • 20 Prozent auf das komplette Sortiment
  • Mäntel und Jeanswaren zum halben Preis
  • Lagerräumung
  • Eröffnungsverkäufe
  • Firmenjubiläum feiern
  • Frühaufsteher-/ Spätshopperrabatt (in einem bestimmten Zeitraum)
  • Schlussverkäufe
  • Sonderaktionen (Geburtstag des Geschäftsführers, Firmenjubiläum)

Rechtlich verboten sind zum Beispiel Veranstaltungen von Einzelhändlern, die den Verbraucher mit unwahren Aussagen locken.
Werben Sie damit, dass Ware XY nur für einen begrenzten Zeitraum verfügbar ist, obwohl diese Aussage nicht stimmt, müssen Sie mit Strafen rechnen.

Tipp

➤ Bei Preissenkungen im Einzelhandel, die maximal 10 bis 15 Tage andauern, müssen Sie nicht jedes einzelne Teil neu auszeichnen. Es reicht, wenn Sie den Preisnachlass an der Kasse abziehen.

Rechtliche Stolperfalle 3: Neueröffnung vs. Wiedereröffnung

Seit der UWG-Reform 2004 ist es dem Einzelhandel rechtlich gestattet, Eröffnungsaktionen durchzuführen. Dazu zählt zum Beispiel die allgemeine Ankündigung von

  • Eröffnungsverkäufen
  • Eröffnungspreisen
  • Eröffnungsangeboten

Die rechtlichenVoraussetzung für diese Art von Angeboten: Es muss sich um eine Neueröffnungdes Einzelhandelsunternehmens handeln. Anderenfalls könnte die Werbung gesetzlich als irreführend gelten. Wenn Sie lhr Geschäft und Ihre Ladenausstattung nach einer vorübergehenden Schließung lediglich wiedereröffnen wollen, müssen Sie rein rechtlich auch mit Wiedereröffnung werben. Zeitlich sind Aktionen zur Neu- und Wiedereröffnung im Einzelhandel nicht durch das Gesetz beschränkt. Unzulässig werden solche Aktionen trotzdem, wenn sie so lange andauern, dass es irreführend wirkt.

Tipp: Eröffnungsaktionen dauern regulär zwischen ein bis zwei Monaten an, Eröffnungspreise oft auch bis zu 6 Monate.

Rechtliche Stolperfalle 4: Tag der offenen Tür

Wenn der Einzelhandel einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen möchten, sollten einige wichtige rechtliche Punkte beachtet werden:

 

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Zunächst sollten Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Einzelhändler prüfen. Verkaufsoffene Sonntage sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die im Ladenschlussgesetz und den Landesgesetzen geregelt sind. Sie müssen sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Vorschriften einhalten. In der Schweiz sind verkaufsoffene Sonntage in der Regel nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Anlässen erlaubt, wie zum Beispiel zu Weihnachten, Ostern oder an Volksfesten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
  • Öffnungszeiten: Sie müssen sicherstellen, dass Sie die rechtlich zulässigen Öffnungszeiten einhalten. In der Regel sind diese begrenzt.
  • Ankündigung: Sie sollten den verkaufsoffenen Sonntag frühzeitig ankündigen, damit Ihre Kunden planen können. Nutzen Sie verschiedene Kommunikationskanäle, um die Öffnungszeiten zu bewerben.
  • Personal: Sie müssen sicherstellen, dass Sie ausreichend Personal für Ihr Einzelhandels-Geschäft haben, um an einem verkaufsoffenen Sonntag arbeiten zu können.
  • Organisation: Eine gute Organisation ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf des verkaufsoffenen Sonntags zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass Sie genügend Vorräte haben, um alle Kunden zu bedienen, und dass alle Räumlichkeiten des Geschäfts sauber und aufgeräumt sind.
  • Genehmigung: Informieren Sie sich über die rechtlichenGenehmigungsverfahren in Ihrer Stadt oder Gemeindefür den Einzelhandel und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen gesetzlichen Genehmigungen erhalten haben, um den verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Geschäften: Wenn mehrere Einzelhändler an einem verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen, können Sie von der erhöhten Aufmerksamkeit profitieren. Stellen Sie sicher, dass Sie mit anderen Geschäften in Ihrer Nähe kooperieren und gemeinsam für den verkaufsoffenen Sonntag werben.

Indem Sie diese Punkte beachten, können Sie einen erfolgreichen verkaufsoffenen Sonntag durchführen.

Rechtliche Stolperfalle 5: Sonderangebote

Grundsätzlich sind Sonderangebote für Einzelhändler rechtlich zulässig. Das aber nur, wenn

  • Sie nicht irreführend sind (Lockvogelangebote)
  • Auf besondere Eigenschaften der Waren hingewiesen wird (B-Ware, Auslaufmodell)
  • Das Angebot einen Preisnachlass erhält/ erhalten hat (Bedingungen deutlich nennen)

➤ Alle Sonderangebote im Einzelhandel dürfen zeitlich begrenzt angeboten werden. Sie können aber als rechtlich unzulässig eingestuft werden, wenn sie nur für einen sehr kurzen Zeitraum verfügbar sind. Zum Beispiel „nur heute“ oder „nur wenige Stunden“.

Die häufigsten rechtlichen Stolperfallen im E-Commerce


Um als Einzelhändler auch online die rechtlichen Themen im Griff zu haben, müssen ein paar Punkte unbedingt beachtet werden. Somit sind Sie mit Ihrem Geschäft und Ihrem Onlineshop bestens gewappnet.

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Rechtliche Stolperfalle 1: Das Impressum

Falls Sie mit Ihrem Geschäft auch Waren auch über das Internet vertreiben, sind Sie im Einzelhandel dazu verpflichtet, bestimmte rechtliche Informationen deutlich und sichtbar bereitzustellen. Dazu zählt die Anbieterkennzeichnung bzw. das Impressum. Dieses muss leicht erreichbar und vor allem verfügbar sein. Als Einzelhändler müssen Sie den Verbraucher im Impressum über

  • Ihren Namen (ggf. vollständige Firma)
  • Ihre Anschrift (Firmenanschrift)
  • Ihre Kontaktdaten (Telefon/ E-Mail)

informieren.

➤ Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) ist es rechtlich notwendig, zusätzlich die Geschäftsform anzugeben.

Gegebenenfalls informieren Sie Ihre Verbraucher auch darüber, wer für die journalistisch-redaktionellen Inhalte verantwortlich ist (Mediendienste).

Ferner gehören ins Impressum:

  • Ggf. Angaben zur Aufsichtsbehörde
  • Ihre Umsatzsteuer-Identifitkations-Nummer / Wirtschafts-Identifikations-Nummer
  • ggf. Hinweis auf beschränkte Haftung

Achtung

Übrigens: Rechtlich unzureichende oder falsche Angaben können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet oder abgemahnt werden.

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Rechtliche Stolperfalle 2: Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Als Einzelhändler sind Sie rechtlich dazu verpflichtet Ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer)

  • Angemessene Mittel zur Fehlerkorrektur zur Verfügung zu stellen
  • Den Bestelleingang unverzüglich zu bestätigen
  • Die AGB und den Vertragstext zum Abrufen und Speichern bereitzustellen

Sie müssen Ihren Kunden im Vorfeld darüber informieren, welche Schritte zum Vertragsabschluss führen und welche Daten nach Vertragsschluss gespeichert werden ➤(Datenschutz.)

Sie müssen offen darlegen, wie er Eingabefehler vor Bestellaufgabe berichtigen kann.

Abgesehen davon müssen Sie, rechtlich korrekt, Ihrem Kunden über etwaige Lieferbeschränkungen und Zahlungsmethoden informieren. Spätestens, wenn der gewünschte Artikel im Warenkorb landet.

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Rechtliche Stolperfalle 3: Das Widerrufsrecht

Das Gesetz räumt dem Verbraucher gegenüber dem Einzelhändler ein generelles Widerrufsrecht (umgangssprachlich Umtauschrecht) ein. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher rechtlich seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen von dem Einzelhandelsunternehmen zurückziehen. Allerdings muss der Verbraucher diesen Widerruf Ihnen gegenüber ausdrücklich erklären, zum Beispiel per Fax, Mail oder postalisch.

Tipp

Es ist rechtlich nicht ausreichend, wenn der Verbraucher die gekaufte Ware kommentarlos zurückschickt.Das Widerrufsrecht gilt aber nicht immer. Zum Beispiel bei der Bestellung

  • Von Waren die individuell für den Kunden angefertigt werden
  • Von versiegelten Waren (Gesundheitsschutz/ Hygiene)
  • Von Zeitschriften oder Zeitungen
  • Von Lotterie- oder Wettdienstleistungen

Bei digitalen Waren erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Kunde dem zustimmt und somit seine Kenntnis über die Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist bestätigt.

Fazit: Teure Abmahnungen vermeiden

Im Einzelhandel gibt es eine ganze Menge rechtlicher Stolperfallen, die Ihnen als Unternehmer das Leben schwer machen können. Beachten Sie die Vorschriften nicht, kann das teure Abmahnungen zur Folge haben. In unserem Leitfaden sichern Sie sich wertvolles Wissen und nützliche Tipps, die Sie im stationären und digitalen Einzelhandel umsetzen können. Sonderveranstaltungen oder -angebote und Diskussionen rund ums Widerrufsrecht gehören damit der Vergangenheit an.

Häufige Fragen 


Alle Fragen zum Thema: Rechtliche Stolperfallen im Einzelhandel

Die häufigsten rechtlichen Stolperfallen im Einzelhandel sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, fehlerhafte Preisangaben, Verletzung des Datenschutzes, Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und Mängel in der Widerrufsbelehrung.

Als Einzelhändler sollten Sie sich über die Wettbewerbsregeln informieren und diese in Ihrem Geschäft umsetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Beachtung des Lauterkeitsrechts und die Vermeidung von irreführenden Werbeaussagen oder Vergleichspreisen.

Bei der Preisangabe von Waren müssen Sie als Einzelhändler unter anderem die Angabe des Endpreises inklusive aller Steuern und Abgaben, sowie ggf. Versandkosten und Zuschläge beachten. Zudem müssen Sie auf etwaige Einschränkungen oder Besonderheiten der Preisangabe hinweisen.

Als Einzelhändler sollten Sie eine Datenschutzrichtlinie erstellen, in der Sie festlegen, wie personenbezogene Daten von Kunden verarbeitet werden. Zudem müssen Sie eine Einwilligungserklärung von Kunden einholen, bevor Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Auch die sichere Speicherung und Übertragung von Daten ist wichtig.

Bei Verstößen gegen rechtliche Vorschriften im Einzelhandel können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Mögliche Folgen sind Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Geldbußen oder Schadensersatzforderungen. Auch ein Imageverlust und der Verlust von Kundenvertrauen sind mögliche Folgen von Rechtsverstößen.